Koffer und ein startendes Flugzeug© olly - Fotolia

EU-Handgepäck-
bestimmungen

Um deine Flugreise möglichst unbeschwert antreten zu können, haben wir die häufigsten Fragen rund um dein Handgepäck für dich zusammengestellt. 

Die zugelassene Größe des Handgepäcks variiert je nach Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.

Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) empfiehlt eine Maximalgröße von 55 x 40 x 20 Zentimetern.

Dieser Empfehlung folgen auch Condor und TUIfly.

Lufthansa und Eurowings erlauben z. B. ein Gepäckstück von 55 x 40 x 23 Zentimetern.

Manche Airlines lassen sogar nur 35 Zentimeter Breite zu!

Die Größe des Handgepäcks wird am Gepäckannahmeschalter mithilfe eines Gepäckrahmens geprüft. Wir empfehlen daher, dich vor Beginn der Reise bei der jeweiligen Fluggesellschaft genau über die aktuell zulässige Größe des Handgepäcks zu informieren, um Zusatzkosten zu vermeiden.

Das Gewicht des Gepäckstückes wird von den Fluggesellschaften selbst festgelegt. Hier eine kleine Übersicht, jeweils gültig bei Buchung innerhalb der Economy Class:

  • Condor und TUIfly: 6 Kilogramm
  • Emirates und Etihad: 7 Kilogramm
  • Lufthansa, Eurowings, South African Airways: 8 Kilogramm
  • Air Canada: 10 Kilogramm

Auch hier weisen wir darauf hin, die Handgepäckregeln einzuhalten, da sonst Gebühren für Übergepäck anfallen.

Was kann man zusätzlich zum Handgepäck mitnehmen?

Taschen, wie eine Handtasche oder eine kleine Laptoptasche, Jacke oder Mantel sowie eine Kameraausrüstung mit Objektiven sind z. B. erlaubt (je nach Fluggesellschaft gelten auch hier Beschränkungen bei Größe und Gewicht). Aber auch Bücher, ein Tragekorb für Babys und orthopädische Hilfsmittel sind überwiegend zusätzlich zum Handgepäck gestattet.

Was darf nicht ins Handgepäck?

Gefahrengegenstände wie Waffen und Messer sind verboten. Dazu gehören auch Gegenstände, die unscheinbar aussehen, jedoch als Waffe benutzt werden könnten, wie z. B. Nagelscheren, Nassrasierer, Zündhölzer, Ski- und Wanderstöcke, Skateboards, Angelruten und Billardstöcke.

Grundsätzlich dürfen aus Sicherheitsgründen folgende Artikel und Stoffe nicht in das Reisegepäck (auch nicht in den aufgegebenen Koffer):

  • Aktentaschen oder Sicherheitskoffer mit installierten Alarmvorrichtungen oder integrierten Lithium-Batterien und/oder pyrotechnisches Material
  • Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen
  • Gase: entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas und Aerosol
  • Entflammbare flüssige Stoffe, wie Feuerzeugfüllungen, Farben und Verdünner
  • Entflammbare feste Stoffe (wie Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, sowie Stoffe, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln
  • Oxidierende (toxische) Stoffe und Krankheitserreger
  • Radioaktive Materialien
  • Ätzendes, wie Quecksilber, das in Thermometern enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, nass, gefüllt mit Batterieflüssigkeit
  • Die Internetseite der Bundespolizei liefert auch ausführliche Informationen zu den EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen.

Die Mitnahme von Flüssigkeiten ist nur sehr eingeschränkt möglich. Daher stellen sich oft folgende Fragen:

Was gilt als Flüssigkeit?

Zu Flüssigkeiten zählen nicht nur Getränke, sondern auch folgendes:

Parfüm, Gels, Cremes, Pasten, Sprays, Zahnpasta, Haargel, Gesichtscreme, flüssige Seife, Deodorant und Rasierschaum. Zurzeit ist es noch nicht möglich, die verschiedenen Arten von Flüssigkeiten durch Kontrollgeräte sicher voneinander zu unterscheiden, um sie auf ihre Gefährlichkeit zu überprüfen.

Wie müssen die Flüssigkeiten verpackt sein?

Es sind nur Behälter wie Tuben, Fläschchen und Dosen erlaubt, die jeweils maximal 100 ml fassen. Diese müssen in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel aufbewahrt werden. Pro Passagier ist ein Beutel gestattet. An der Kontrollstelle muss dieser Beutel dem Sicherheitspersonal zur Kontrolle übergeben werden.

Ist es erlaubt, angebrochene Flaschen mitzunehmen?

Dies ist nur möglich, wenn die Flasche eine maximale Kapazität von 100 ml nicht überschreitet. Größere Flaschen müssen vor der Sicherheitskontrolle entsorgt werden, auch wenn sie z. B. nur noch halb gefüllt sind.

Wo erhält man die passenden Behälter?

Viele Drogeriemärkte bieten mittlerweile entsprechende Flaschen und Dosen zum Selbstabfüllen sowie die passenden Beutel an. Es eignen sich aber auch wieder verschließbare Gefrierbeutel, sofern die maximale Kapazität nicht überschritten wird.

Diese dürfen mitgenommen werden, wenn du z. B. durch ein ärztliches Attest glaubhaft machen kannst, dass du die mitgenommenen Medikamente wirklich benötigst. Dies gilt ebenfalls für Spezialnahrung.

Wie sieht es mit Babynahrung aus?

Babynahrung sowie Milch oder Saft als Reisenahrung für Kleinkinder sind in üblichen Mengen erlaubt.

Darf man ein zusätzliches Getränk mitnehmen?

Erlaubt ist nur ein Getränk, das hinter dem Sicherheitscheck erworben wurde.

Wenn du während deiner Reise mehrere unterschiedliche Fluggesellschaften nutzt, solltest du dich vorab bei jeder Airline über deren jeweilige Handgepäckbestimmungen informieren. Das zuvor erlaubte Handgepäck könnte sich nach dem Umsteigen, z. B. außerhalb der Europäischen Union, in ein normales Fluggepäck ändern, was Zusatzkosten mit sich trägt.